Nur wer seinen Auftraggebern auch Sicherheiten bieten kann, kommt bei der Auftragsvergabe überhaupt zum Zuge. Vor allem im Baugewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau gilt: Keine Aufträge ohne Bürgschaften.

Mit einer Kautionsversicherung von spezialisierten Versicherungsunternehmen, sie entspricht dem Avalkreditgeschäft der Banken, decken Sie Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Ihre Liquidität einzuschränken. Denn das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie Ihrer Hausbank angerechnet. Zudem stehen diese Avale einer klassischen Bankbürgschaft in nichts nach. Sie sind bei Auftraggebern ebenso akzeptiert, für Auftragnehmer aber in der Regel zu wesentlich besseren Konditionen erhältlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie verbessern Ihre Liquidität durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten.
  • Sie vergrößern Ihre Unabhängigkeit gegenüber Banken durch gleichwertige Bürgschaften der Kautionsversicherer.
  • Sie vergrößern Ihren Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen.
  • Sie können Kreditsicherheiten bei Banken reduzieren.
  • Sie profitieren von einer schnellen Bearbeitung der Bürgschaftsanträge ohne umständliche Instanzenwege.
  • Sie profitieren von Pauschal- und Individuallösungen mit einer attraktiven Preisgestaltung.

Jede Branche hat ihre Besonderheiten und benötigt spezifische Lösungen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit den unterschiedlichsten Unternehmen, beherrschen wir die komplette Klaviatur der Kautionsversicherung. Auch für Branchenspeziallösungen haben wir die notwendigen Partner für Sie an der Hand.

Bürgschaften von A bis Z für jeden Bedarf

 

BürgschaftsartDefinition
An-/Vorauszahlungsbürgschaft Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Ausführungsbürgschaft Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes.
Bauhandwerkersicherheit nach § 650 f BGB Absicherung der Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.
Bürgschaften für Mängelansprüche Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert die Ansprüche nach der Abnahme der Werksleistung ab.
Bürgschaften nach §14
Arbeitnehmerentsendegesetz, § 28 e
Sozialgesetzbuch IV
Absicherung des Regresses, wenn der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte zahlt, die der von ihm beauftragte Subunternehmer oder Arbeitnehmerverleiher nicht erbracht hat.
Bürgschaften für Altersteilzeit Absicherung der Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) von Arbeitnehmern in Altersteilzeit.
Bürgschaften für Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten Absicherung von Arbeitszeitguthaben auf Arbeitszeit- und Entgeltkonten.
Kautionsversicherung für Reiseveranstalter (IATA-Bürgschaft) Bürgschaft zur Absicherung der Bezahlung online ausgestellter Flugtickets gegenüber der International Air Transport Association (IATA).
Mietbürgschaften für Gewerbeobjekte Als Kaution für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag.
Rekultivierungsverpflichtungen

Absicherung der Befüllung und Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z.B. nach Ausbeutung einer Kiesgrube gegenüber der Behörde, die die Schürferlaubnis erteilt hat.

Vertragserfüllung nach § 631 ff BGB Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz usw.).
Vertragserfüllung nach § 632 a Abs. 3 BGB Bürgschaft für Verbraucher als Sicherheit „für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel“ nach § 632 a Abs. 3 BGB.
Zollbürgschaften Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.
Spezial-/Sonderbürgschaften auf Anfrage